Aufbau des Meldungs-Datenblattes

Das Meldungs-Datenblatt einer Meldung nach § 7 / § 6 IfSG gliedert sich in folgende Abschnitte:

Meldungs-Datenblatt (Montage) einer Meldung nach § 7 IfSG (Erregernachweis)

Meldungs-Datenblatt (Montage) einer Meldung nach § 7 IfSG (Erregernachweis)

Als Bezeichnung des Meldungs-Datenblattes wird das Aktenzeichen der Meldung verwendet. Dieses wird beim Erzeugen des Meldungs-Datenblattes aus der elektronischen Meldung automatisch vergeben.

Auf der linken Seite des Meldungs-Datenblattes wird die formatierte Ansicht der abgerufenen elektronischen Meldung (xml-Datei) angezeigt. Diese Ansicht können Sie über die Schaltfläche Meldung ein-/ ausblenden aus- bzw. wieder einblenden.