Transport von Daten

Gemäß den Vorgaben des IfSG werden Daten zu meldepflichtigen Krankheiten zunächst auf kommunaler Ebene im Gesundheitsamt erfasst und bearbeitet. Anschließend werden sie über die zuständigen Landesstellen an das RKI übermittelt.

SurvNet bildet hierfür ein verteiltes Datensystem. Die Daten werden entlang der Übermittlungskette zwischen den beteiligten Stellen weitergegeben:

Der Austausch der Daten erfolgt über sogenannte Transportdateien. Für jede Transportverbindung ist festgelegt, welche Stelle als Kommunikationspartner und welche Stelle als Empfänger fungiert.

Transportanforderungen

Wenn ein Datensatz neu angelegt oder eine neue Version eines bestehenden Datensatzes erstellt wird, prüft SurvNet automatisch, ob dieser Datensatz transportiert werden muss.

  • Fälle werden transportiert, wenn sich aus dem ermittelten Falldefinitionsstatus eine Transportpflicht ergibt. Der entsprechende Status wird in der Fallübersicht angezeigt.
  • Ausbrüche werden grundsätzlich transportiert.
  • Annotationen werden nur transportiert, wenn sie als „öffentlich” gekennzeichnet sind und der zugeordnete Fall- bzw. Ausbruchsdatensatz transportiert wird.
  • Adressen werden nur transportiert, wenn als expliziter Empfänger ein Gesundheitsamt festgelegt ist. Enthält eine Transportdatei Adressdaten, müssen diese verschlüsselt werden.

INFO Der Transport von Adressen entfällt derzeit, solange noch nicht in allen beteiligten Einrichtungen die erforderlichen Möglichkeiten zur Ver- und Entschlüsselung vorhanden sind.

Ist ein Transport erforderlich, legt SurvNet für jeden vorgesehenen Empfänger eine Transportanforderung an.

Dabei prüft SurvNet zusätzlich, ob eine frühere Version desselben Datensatzes bereits implizit transportiert wurde. Ist dies der Fall und besteht für die neue Version keine entsprechende implizite Transportpflicht mehr, muss auch die Rücknahme der bisherigen Version übermittelt werden. Dafür wird eine entsprechende Rücknahme-Transportanforderung erzeugt.

Impliziter Transport

Über den impliziten Transport wird insbesondere die gesetzlich erforderliche Übermittlung der Gesundheitsämter an das RKI über die zuständigen Landesstellen umgesetzt.

Übermittlungspflichtige Datensätze werden dabei automatisch über die Landesstelle an das RKI transportiert. Dieser Transport erfolgt unabhängig davon, ob der Benutzer ihn manuell anstößt, und kann nicht verhindert werden.

Auch Freischaltungen und Kommentare werden implizit an den Eigentümer des jeweiligen Datensatzes zurückübermittelt.

Darüber hinaus können auch Datensätze, für die keine gesetzliche Übermittlungspflicht besteht, implizit transportiert werden, wenn sie entsprechend gekennzeichnet wurden.

Expliziter Transport

Neben dem automatischen, impliziten Transport können derzeit Fall- und Meldungskopien auch explizit an die für die jeweilige Region zuständige Stelle der Bundeswehr übermittelt werden.

Beim expliziten Transport wird der Empfänger vom Benutzer ausgewählt. Die Übermittlung erfolgt außerhalb der regulären Übermittlungskette zwischen Gesundheitsamt, Landesstelle und RKI.