Import einer elektronischen Meldung

Bevor Sie eine elektronische Meldung importieren, prüfen Sie zunächst, ob

Anschließend können Sie die Meldung importieren. Dazu stehen Ihnen im Meldungseingang mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Beim Import können Sie zwischen drei Verarbeitungsvarianten wählen:

  1. Nur Melder zuordnen
  2. Patient und Melder zuordnen
  3. Patient, Melder und Fall zuordnen bzw. neu anlegen

Variante 1: Nur Melder zuordnen

Bei dieser Variante prüft SurvNet, ob die in der elektronischen Meldung angegebene DEMIS-Meldernummer bereits in der lokalen SurvNet-Datenbank vorhanden ist. Wird ein passender Einrichtungsdatensatz gefunden, wird die Meldung nach dem Import automatisch mit diesem Meldedatensatz verknüpft.

Variante 2: Patient und Melder zuordnen

Diese Variante ist die Standardeinstellung. Zusätzlich zur Prüfung des Melders sucht SurvNet in den Personendaten der lokalen Datenbank nach einer Person (Patientin/ Patient) mit

  • übereinstimmendem Vornamen,
  • übereinstimmendem Nachnamen und
  • übereinstimmendem Geburtsdatum.

Wird ein passender Personendatensatz gefunden, wird die Meldung automatisch mit diesem Datensatz verknüpft. Diese Variante bietet einen guten Kompromiss zwischen automatisierter Verarbeitung und Kontrolle. Wenn eine betroffene Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, können Sie die Zuordnung anschließend überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Variante 3: Patientin/ Patient, Melder und Fall zuordnen bzw. neu anlegen

Variante 3 ermöglicht eine weitgehend automatisierte Verarbeitung. Sie entspricht im Wesentlichen Variante 2. Zusätzlich werden jedoch neue Datensätze angelegt, wenn der zugehörige Patient, Melder oder Fall in der lokalen Datenbank nicht gefunden wird. Verwenden Sie Variante 3 nur bei sehr hohem Meldungsaufkommen, beispielsweise während einer Pandemie oder einer ausgeprägten Influenza-Welle. Bei einem normalen Meldungsaufkommen ist Variante 2 zu empfehlen, da sie eine bessere Kontrolle über die Zuordnung und Neuanlage von Datensätzen ermöglicht.

Nach dem Import

Nach dem Import liegt die elektronische Meldung (XML-Datei) als Meldungs-Datensatz in der lokalen Datenbank vor. Das Aktenzeichen beginnt dabei mit „Notify-“. Die Nutzerin/ der Nutzer, die/ der die Meldung importiert, wird zunächst als zuständige Bearbeiterin/ zuständiger Bearbeiter für diese Meldung eingetragen. Alle Meldungen, für die Sie als zuständiger Bearbeiter eingetragen sind, werden in der Ansicht Meine Meldungen angezeigt.

Abbildung 1: Meldungsverwaltung: Ansicht ‚Importierte Meldungen’ mit eingeblendeter Spaltenauswahl (Kontextmenü)

TIPP: Sie können die Spaltenbreite und die Reihenfolge der Spalten per Drag-and-drop an Ihre Bedürfnisse anpassen. Durch einen Rechtsklick auf die Überschriftenzeile können Sie die Spaltenauswahl öffnen und weitere Spalten ein- oder ausblenden. Ihre persönliche Spaltenauswahl bleibt dauerhaft gespeichert.