Anhang G — Erklärung zur Barrierefreiheit

Veröffentlichungsdatum

1. März 2026

Das Robert Koch-Institut arbeitet daran, seine Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Website ist teilweise nicht mit dem BGG und der BITV 2.0 vereinbar.

G.1 Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Internetbeauftragte Person
Robert Koch-Institut, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail:

G.2 Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG Externer Link.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Es ist das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Website der Schlichtungsstelle Externer Link finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: (030) 18 527-2805
Fax: (030) 18 527-2901
E-Mail:
Internet: https://schlichtungsstelle-bgg.de/