Beteiligte
Das infektionsepidemiologische Meldewesen wird vom Infektionsschutz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes getragen. Dabei gibt es viele weitere Beteiligte, die Meldungen übermitteln, Informationen verarbeiten, Maßnahmen ergreifen oder Daten weiterverwenden.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst umfasst verschiedene staatliche Ebenen und Institutionen, die unterschiedliche Aufgaben im Meldewesen wahrnehmen und dabei eng zusammenarbeiten.
Gesundheitsämter
Gesundheitsämter sind die lokale Ebene des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie nehmen Meldungen entgegen, bewerten diese, führen Ermittlungen durch und ordnen bei Bedarf Schutzmaßnahmen an. Für sie sind Meldesysteme vor allem Werkzeuge für die Fallbearbeitung, Qualitätssicherung und Zusammenarbeit mit anderen Stellen.
Landesbehörden
Landesbehörden übernehmen eine koordinierende Rolle zwischen Gesundheitsämtern und Bundesebene. Sie prüfen Meldungen, sichern Datenqualität auf Landesebene, koordinieren länderweite oder überregionale Sachverhalte und erstellen Berichte. Für sie stehen Übersicht, Konsolidierung und Steuerung stärker im Vordergrund.
Robert Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut ist als Bundesoberbehörde Empfänger, Auswerter und fachliche Referenzstelle im Meldewesen. Es nutzt die Daten für bundesweite Analysen, Veröffentlichungen, Falldefinitionen und Empfehlungen. Gleichzeitig ist das RKI mit DEMIS und EMIGA auch an der technischen Weiterentwicklung des Meldewesens beteiligt.
Bundeswehr-Sanitätskommandos
Im Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr bestehen eigene Strukturen, die im Meldewesen funktional den Gesundheitsämtern entsprechen.
Weitere Beteiligte
Neben den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind weitere Personen und Einrichtungen am Meldewesen beteiligt, die insbesondere Meldungen übermitteln, relevante Informationen bereitstellen oder von meldepflichtigen Sachverhalten betroffen sind.
Betroffene Personen
Betroffene Personen sind Menschen, die von einer meldepflichtigen Erkrankung, einem Erregernachweis oder den daraus folgenden Ermittlungen und Maßnahmen betroffen sind. Dazu zählen je nach Sachlage Erkrankte, Krankheitsverdächtige, Ausscheider, ansteckungsverdächtige Personen und Kontaktpersonen. Ihre Daten sind zentraler Gegenstand des Meldewesens.
Meldepflichtige Personen und Einrichtungen
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bestimmte Personen und Einrichtungen verpflichtet, Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt abzugeben. Dazu gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, medizinische Laboratorien und weitere im IfSG benannte Gruppen. Für diese Akteure ist entscheidend, dass Meldungen vollständig, fristgerecht und in geeigneter Form übermittelt werden können.